Belohnung

 

Für sachdienliche Hinweise, die zur Feststellung eines Täters mit nachfolgendem Verfahren führen, haben wir eine Belohnung von 1.000 Euro ausgesetzt. Wer Kenntnis von einem Verstoß gegen die unter Gesetzeslage aufgeführten Paragraphen des StGB oder TierSchG hat, wendet sich bitte unter AZ 407000-016972-17/3 an die Polizei.

 

Adressen, email und Telefon unter Kontakte.