Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.

Albert Einstein

Warum Anzeige und Strafantrag?

 

Die Möglichkeit einer Straftat ist grundsätzlich nie auszuschließen, insbesondere wenn das Tier nicht mehr auffindbar und ein Unfall aufgrund der Lebensumstände eher auszuschließen ist. Besonders bei einer Häufung solcher Vorkommnisse im Bezug auf Ort und Zeit oder einer Regelmäßigkeit (Wiederholungsfrequenz), die mit der statistischen Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar sind, ist ein Gesetzesverstoß (Straftat im Sinne des Tierschutzgesetzes oder einfacher Diebstahl bzw. weitere Tatbestände im Sinne des StGB) in Betracht zu ziehen (siehe Gesetzeslage).

 

Wird das Tier, zu welchem Zweck auch immer, aus ihrem Garten, ihrer Immobilie entfernt, liegt durch das widerrechtliche Betreten ihrer Besitzung zusätzlich noch Hausfriedensbruch nach §123 StGB vor, eine Tat die nur auf Antrag verfolgt wird.

 

Erst wenn sich ein Lagebild ergibt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft als auffällig betrachten und die Anzahl der Strafanträge auf ein öffentliches Interesse schließen lassen, wird es auch in ermittlungstechnischer Hinsicht Bewegung geben. Es ist also wichtig, dass Sie immer Anzeige gegen Unbekannt (es sei denn Sie wissen beweisbar mehr) erstatten und Strafantrag stellen. Tierquäler und Tierhasser sind oft Wiederholungstäter die immer wieder „zuschlagen“. Durch konsequent erstattete Anzeigen entsteht ein Muster, das ein starkes Indiz darstellt und den ermittelnden Behörden Spielraum zum Handeln eröffnet.

 

Die Gesetzeslage ist eindeutig, die in Frage kommenden Vergehen sind auch im ländlichen Raum kein Kavaliersdelikt, sondern, über die moralische Verwerflichkeit hinaus, Taten die mit spürbaren Strafen belegt werden. Anzeige und Strafantrag sind unumgänglich.

 

Im Fall Barny haben wir Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt (AZ 407000-016972-17/3).

 

Anzeigen können bei jeder Polizeidienststelle oder auch Online erstattet werden (Adressen siehe Rubrik Kontakte).

 

Sie haben noch nie Anzeige erstattet und möchten Näheres wissen? Dann lesen Sie Details unter Rat & Tat.